Klasse A
Die Königsdisziplin des Führens von Krafträdern bildet die Führerscheinklasse A, mit der sämtliche Zwei- oder Dreiräder gesteuert werden dürfen. Ist der Führerschein A2 bereits seit mehr als 2 Jahren im Besitz, ist keine praktische Ausbildung erforderlich. Dennoch muss auch hier der Fahrlehrer vorher zustimmen.
Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre, wenn Klasse A2 bereits mindestens 2 Jahre lang vorhanden ist
21 Jahre für Kraftfahrzeuge mit mehr als drei Rädern und mehr als 15 kW Leistung
Theoretische Ausbildung
wie bei Klasse
A1 bei Umstieg von A2 nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz von A2 keine Theorie nötig
Praktische Ausbildung
entfällt, außer, wenn Klasse A2 weniger als 2 Jahre im Vorbesitz ist oder der Umstieg direkt von Klasse A1 geschieht:
3 x 45 Minuten Landstraße
2 x 45 Minuten auf der Autobahn
1 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung