Klasse B17
Seit einigen Jahren ist in Deutschland das begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich. Das bedeutet, dass die Fahrausbildung bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag beginnen kann. Die
späteren Begleitperson(en) gilt es vorab zu bestimmen. Voraussetzungen sind:
Mindestalter 30 Jahre
mindestens fünf Jahre Führerscheinbesitz
maximal ein Punkt in Flensburg